Hinweis: Diese Bestimmungen sind inzwischen veraltet und durch europäisches Recht ersetzt worden (22.08.2022)

Kenntnisnachweis: Wichtige Informationen

In meinem Artikel zu den Änderungen der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) hatte ich auf die Notwendigkeit zum Erwerb eines Kenntnisnachweises für bestimmte Arten des Modellflugbetriebs hingewiesen. Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Kenntnisnachweis stellt eine Einweisung in die Grundlagen der Anwendung und der Navigation von Flugmodellen, der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung dar. Er ist auch Voraussetzung dafür, außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell in einer Flughöhe über 100 Meter über Grund steuern zu dürfen. Diese Möglichkeit gilt nicht für Flugmodelle der Kategorie „Multikopter“. Diese dürfen auch mit Kenntnisnachweis nicht über eine Flughöhe von 100 Meter über Grund gesteuert werden. Nur auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis, bei denen ein Flugleiter eingesetzt ist, können Multikopter über 100 Meter über Grund geflogen werden, soweit der Betrieb in Sichtweite geschieht.

Nach § 21 e Abs. 1 LuftVO wird die Bescheinigung (der Kenntnisnachweis) von einem sachkundig Benannten eines beauftragten Luftsportverbandes (DMFV) nach einer Einweisung erteilt. Der DMFV hat mich zum Benannten berufen. Die geforderte Einweisung kann vorerst auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen wird es die Möglichkeit geben, über die Internetseite des DMFV in einem Online-Verfahren den Kenntnisnachweis zu erwerben. Zum anderen können Teilnehmer an einer DMFV-Flugleiterschulung ihn im Anschluss ausgestellt bekommen.

Der Kenntnisnachweis darf erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Dies bedeutet praktisch ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer als 2 Kilogramm. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter, da für den Betrieb auf diesen Geländen – auch über 100 Meter – kein Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 Kilogramm über 100 Meter über Grund steuern.

Das Bundesverkehrsministerium hat in seiner Änderungsverordnung eine Gebühr in Höhe von 25,– € für die Ausstellung des Kenntnisnachweises vorgesehen. Da der DMFV verpflichtet ist, für derartige Leistungen auch eine Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent an das Finanzamt abzuführen, werden sich für Modellflieger die Kosten des Kenntnisnachweises auf 26,75 € inklusive Mehrwertsteuer belaufen.

Sollten Sie nach Betrachtung beziehungsweise Erwerb des Kenntnisnachweises Anregungen für Änderungen oder Ergänzungen haben, so bin ich Ihnen über Zuschriften dankbar.

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt

Quelle: https://www.dmfv.aero/recht/kenntnisnachweis-wichtige-informationen
Link: https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

19.09.2017