MFC-Benhausen e.V. - Modellflug in Paderborn

"Ach der ist so klein, da passiert nichts. N' Versicherung braucht man dafür nicht."

Wirklich? Diese Frage hat Herr Sonnenschein in der DMFV-Zeitschrift beantwortet:

Was ist überhaupt ein Flugmodell? Blöde Frage? Bei genauerer Betrachtung nicht, da seit einigen Jahren der gesamte Modellflug der gesetzlichen Versicherungspflicht unterworfen ist. Die früher bestehende Einschränkung, dass nicht durch Verbrennungsmotoren angetriebene Flugmodelle bis 5 Kilogramm Abfluggewicht von der Versicherungspflicht befreit sind, gilt nicht mehr. Für Mitglieder des DMFV kein Problem, da sie mit Ihrer Mitgliedschaft automatisch ausreichend versichert sind. Die Frage ist aber dann interessant, wenn ein Interessent auf Ihr Modellfluggelände mit einem zum Beispiel aus dem Supermarkt erworbenen Minimodell kommt und ohne Versicherung bei Ihnen fliegen möchte. Auch wenn der eine oder andere gestandene Modellflieger ein solches Modell nicht ernst nimmt und nicht als vollwertiges Flugmodell hält, so ist es trotzdem versicherungspflichtig. Die Definition eines Flugmodells lautet: „Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind.“ (Giemulla in Giemulla/Schmid Kommentar zum Luftverkehrsgesetz § 1, Rn. 40).

In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (LuVZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die kleinen und einfachen Modelle unter die Versicherungspflicht fallen. Als Vorstand oder verantwortlicher Flugleiter schicken Sie aber selbstverständlich den Interessenten mit seinem Modell deshalb nicht weg, sondern nutzen die Möglichkeit der Mitversicherung über den Lehrer-Schüler-Betrieb oder der Probemitgliedschaft des DMFV, wenn der Interessent nicht gleich Vollmitglied im DMFV werden möchte. Im Zweifel für die Sicherheit.

Quelle: Mit freundlicher Genehmigung www.DMFV.aero

13.02.2014

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